Legionellen sind Bakterien, die sich in warmem Wasser vermehren – besonders in stagnierenden oder unzureichend bis gar gedämmten Leitungen, Warmwasserspeichern und vernachlässigten Trinkwasseranlagen. Die unsichtbare Gefahr: Wird mit Legionellen belastetes Wasser zerstäubt (z. B. durch Duschen), kann es beim Einatmen zur sogenannten Legionärskrankheit (Legionellose) kommen – einer schweren Form der Lungenentzündung, die insbesondere für ältere oder immungeschwächte Menschen lebensbedrohlich ist.
Gemäß der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) §14b sind Betreiber von Trinkwasserinstallationen – z. B. Vermieter, Eigentümergemeinschaften, Kliniken, Schulen oder Gewerbeobjekte – verpflichtet, ihre Anlagen regelmäßig auf Legionellen untersuchen zu lassen. Dies betrifft insbesondere Gebäude mit zentraler Warmwasserbereitung und Großanlagen.
Darüber hinaus schreibt die VDI 6023 (Kategorie A) als allgemein anerkannte Regel der Technik konkrete Anforderungen an Planung, Betrieb und hygienisch einwandfreie Instandhaltung von Trinkwasseranlagen vor. Ergänzend greifen weitere Regelwerke wie:
Infektionsschutzgesetz (IfSG)
DVGW Arbeitsblatt W 551
DIN EN 806, DIN 1988
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